Unkategorisiert

“Demokratie ist überbewertet”

„Sagen, was man denkt, ist manchmal die größte Torheit und manchmal – die größte Kunst.“

Hätte sich die FAZ-Redaktion mal an den ersten Teil dieses Zitats von Marie Freifrau Ebner von Eschenbach gehalten.

“Demokratie ist überbewertet”, mit dieser markigen Überschrift rechnet das Zentralorgan der selbst ernannten Leistungsträger mit den Gegnern des Freihandelsabkommens TTIP ab. Der Redakteur gibt auch gleich noch ein paar anschauliche Beispiele, wo die Feinde des Rechtsstaats zu verorten sind. Bei Verbraucherschützern und Umweltaktivisten.

Nun gut könnte man sagen – es gibt Wichtigeres zu tun, als sich an einer Zeitung abzuarbeiten, deren Auflage sich im Sinkflug befindet. Selbst die sogenannten “Top-Entscheider”, denen die FAZ nach dem Mund schreibt, werden wohl immer älter, debiler und gebrechlicher. Aber lassen wir das, denn wir haben es hier mit einem Glücksfall zu tun.

Nur dadurch, dass die Endredaktion der FAZ vermutlich gerade damit beschäftigt war, auf die Staatspleite von Bangladesh oder Ernteausfälle in der Sahelzone zu wetten, kommt die Gedankenwelt einer ganzen Kaste ungefiltert ans Licht: Internationale Investoren brauchen keine Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe für den Schutz ihres Privateigentums.

Weitere Vorschläge für zukünftige Torheiten der FAZ: “Pressefreiheit ist überbewertet”, “Menschenrechte verhindern Investorenschutz” oder “die Märkte verlangen nach einem Menschenopfer“.

 

1 Kommentare

  1. Zum Artikel Demokratie ist überbewertet, FAZ, 08.06.2014, von RAINER HANK

     

    Dass die Demokratie als „überbewertet“ und dass Bildung und Kultur umstandslos als mit Staatsgeld „gepäppelt“ diskreditiert werden können, zeigt, woher bei solchen Medien und Artikeln der Wind tatsächlich weht. Hier sind die wahren und wirksamen Denkhäuser. Dass „ein ausländischer Investor davor geschützt wird, diskriminiert oder gar enteignet zu werden“ – das ist, ungeachtet der Tatsache, dass das in Deutschland gar nicht möglich ist (s.u.!), das eigentliche Anliegen einer Redaktion „Geld & Mehr“, nämlich das frei und ungehindert global flottierende Kapital zu befördern.

     

    Ganz offen wird hier willkürlich ein scheinbarer Gegensatz konstruiert:

    „Tatsächlich wertet der „Investitionsschutz“ damit den Rechtsstaat als höheres Gut im Vergleich zur Demokratie, die stets in Gefahr ist, zufällige Mehrheiten protektionistisch zu bedienen.“

    Hier wird der Rechtsstaat in Opposition zur Demokratie gesetzt, was dem strukturellen Zusammenhang beider, auch und zumal nach dem Grundgesetz, grundlegend widerspricht.

    Der Art. 20 GG besagt:

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    Das bedeutet nichts anderes, als: Demokratie (1) und Rechtstaatlichkeit (2;3) bilden keinen Gegensatz, sondern eine unaflösliche Einheit. Ja, das Rechtsstaatsprinzip ist der Rangfolge nach dem Demokratie- und Sozialstaats (!) -Prinzip unter- und zugeordnet, als wirksames Instrumentatium, dieses vor antidemokratischen Angriffen zu schützen. Das ist als Rechtsgut so hoch angesiedelt, dass in Art. 20 (4) den Bürgern ein ausdrückliches Widerstandsrecht zugebilligt wird:

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

     

    In dem obigen Satz erscheint zudem ein merkwürdiges und geradezu widersinniges Verständnis von Protektionismus:

    „… Demokratie, die stets in Gefahr ist, zufällige Mehrheiten protektionistisch zu bedienen.“

    Nicht die Lobbyisten betreiben Protektion, die ganz offen sich bei Abgeordneten und Regierungsmitgliedern die Klinke gegenseitig in die Hand geben, im Reichstag sogar z.T. eigene Büros unterhalten, sondern die nach den Grundregeln unserer Rechtsordnung periodisch aufgrund von freien Wahlen herausgebildeten Mehrheiten werden hier vom Autor ungerührt als „zufällig“ und protektionistisch diskreditiert. Nein, werter Herr Frank, die Mehrheiten entstehen in der Zusammensetzung zwar zufällig, strukturell aber nach den demokratisch verfassten Grundregeln unseres Staates und unserer Gesellschaft. Bitte mehr Achtung davor in einem gemeinhin als seriös angesehenen Medium, und keine tendenziell verfassungsfeindlichen Attitüden!

     

    Was sich hier im Gegenteil unter den Aspekt: „Mehr Demokratie wagen!“ (Willy Brandt) kritisieren ließe, ist der Umstand, dass die Wähler keinen direkten Einfluss auf die Regierungsbildung haben, sondern nur auf dem Umweg über die Parlamentswahlen.

    Das hängt mit historischen Entwicklungen zusammen, die hier nur angedeutet werden können. Im 18. Jh. entstand in der konstitutionellen Monarchie Englands das Parlament, bestehend aus einem Club „räsonierender Bürger“ (Habermas) die in freier Diskussion, ohne fest organisierte Parteien, beschlossen, was sie für förderlich für das allgemeine Wohl ansahen und in Gesetzen formulierten. Regierungen und Gerichte hatten das dann umzusetzen. Seit dem Eindringen von Arbeiterparteien in die Parlamente wurden die eigentlich wichtigen Entscheidungen auf die Regierungen und die Administationen verlagert um sie dadurch dem direkten demokratischen Einfluss der unteren Klassen zu entziehen.

     

    Wie man an den Entscheidungsstrukturen der EU, den Geheimverhandlungen zum Freihandelsabkommen etc. sieht, ist der damals begonnene Prozess der schleichenden und offenen Ent-Demokratiesierung längst nicht abgeschlossen. Die fällige Gegenbewegung gegen diese Tendenz heißt, in Abwandlung des Brandtschen Diktums: „Mehr Demokratie durchsetzen!“

     

    Offener und deutlicher kann man es, richtig verstanden, eigentlich gar nicht propagieren und unverdrossen weiterhin herunterbeten: das gleichwohl nie eingelöste Evangelium des Liberalismus seit dem frühen 19. Jh.:

    „Demokratische Selbstbindung an den Freihandel setzt dagegen darauf, dass – im Vergleich zur demokratisch gepamperten Klientelwirtschaft – am Ende alle Menschen sich besser stellen werden und ihre Freiheit gleichermaßen entfalten können.“

     

    Das Attribut „ demokratisch gepampert“ ist für sich schon eine unverschämte Verunglimpfung, die der demokratisch verfassten Gesellschaft ins Gesicht schlägt.
     
    „Klientelwirtschaft“ soll wohl eben nicht heißen: steuerliche Standort-Förderung u.ä. von Investoren, sondern: sozialstaatliche Einschränkung des frei wuchernden Kapitals, wie es das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erfordert. Und „alle Menschen“ sind, heute wie damals, in Wirklichkeit die Wirtschaftssubjekte, die sich besser gestellt sehen werden dadurch, dass die Freiheit der übrigen Menschen massiv eingeschränkt wird, z.B. durch sozial nicht tragbare Mieterhöhungen aufgrund von Immobilien-Investitionen (Stichwort: Gentrifizierung).

    Weiter:

    „Deshalb gehört es zur Idee des Freihandels, dass ein ausländischer Investor davor geschützt wird, diskriminiert oder gar enteignet zu werden – selbst wenn ein Gesetz zur Diskriminierung oder Enteignung demokratisch erlassen würde.“

    Sollte man von einem Redakteur einer, wie gesagt, gemeinhin als seriös angesehenen Zeitung nicht erwarten, ja verlangen können, dass er sich zumindest grob im Grundgesetz auskennt?

     

    Nach dem 2. Weltkrieg, als die Erinnerung an dessen verheerender Beteiligung durch das Großkapital noch stärker im öffentlichen Bewusstsein war, schlugen sich bis in verschiedene Landesverfassungen Forderungen nach Enteignung des Großkapitals nieder. Nicht so jedoch 1949, als das GG erlassen wurde und das Kapital sich längst konsolidiert hatte.

    In Art.14 GG heißt es zu der Frage lediglich:

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

    In der Rechtspraxis wird das nur angewendet z.B. beim Autobahnbau, und selbst die Rodung ganzer Dörfer und Lanstriche durch die privatwirtschaftlichen Betriebe Wattenfall und RWE wird eher als „Wohl der Allgemeinheit“ angesehen, als dass diese Unternehen enteignet würden und die Energiewirtschaft in die Verfügungsgewalt der praktischen Nutzer gegeben würde.

     

    Mit anderen Worten: einem demokratisch erlassenen Gesetz zur Enteignung ausländischer Investoren steht allemal das ranghöhere Grundgesetz entgegen. Dazu bedarf es keines Freihandelsabkommens. Oder befürchtet der Autor gar, die geplanten ausländischen Investitionen seien fundamental gegen das Gemeinwohl gerichtet? Was der Autor ansonsten hier als investitionshemmende Möglichkeit verbreitet, ist nicht einmal mit dem Verdikt Ideologie, sondern nur noch mit dem Begriff „üble Propaganda wider besseres Wissen“ angemessen bezeichnet.

     

    Das gilt für den ganzen Artikel, der, wie gezeigt, nicht für eine, manchen vielleicht unliebsame, Seite argumentiert, sondern, auf Uninformiertheit der Lesserschaft bauend, Propaganda betreibt gegen die Demokratie überhaupt und, dergestalt den Sack schlagend und den Esel meinend, gegen politisch aktive und informierte Menschen und Gruppen, die das tun, was der erklärte und definierte Kern unseres Gemeinwesens ist, die Grundlage unseres Staates und unserer Gesellschaft: demokratischer und sozialer Rechtstaat zu sein, mit lebendigem Inhalt zu füllen suchen.

     

    29. Juli 2014

    Heinrich Ebbers

Kommentare sind geschlossen.